Auf Medien-Websites betriebene Foren

Der Kodex: Art. 7 und 16

Empfehlung des RBJ vom 16. November 2011

Art. 7  Die berufsethischen Regeln gelten für jede Form von Medium, einschließlich der professionellen Nutzung sozialer Netzwerke, persönlicher Sites und Blogs als Informationsquellen und Informationsverbreitungsmedien. 

Art. 16  Die Entscheidung, Reaktionen der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zu veröffentlichen oder nicht, sowie die Betreuung und Moderation von Foren oder Online- Dialogseiten, obliegen in völliger Unabhängigkeit der Verantwortung der Redaktion. Diese respektiert den Sinn und Geist der eingebrachten Äußerungen.

Das Internet bietet die Möglichkeit zur Interaktivität auf den Websites der Medien. Auf diesen Websites findet man mittlerweile Bereiche für den Dialog in verschiedenen Formen mit den Internetnutzern oder zwischen ihnen (Bereich für das Feedback zu einem Artikel, Diskussionsforen, Chats), die hier unter dem Oberbegriff „Foren“ zusammengefasst werden. Bei diesen Foren handelt es sich um neue Bereiche für die freie Meinungsäußerung, die durch die Technologie zwar stetig weiterentwickelt werden, die aber auch berechtigten Beschränkungen unterliegen: dem Recht, der Moral, der Ethik etc.

Die Empfehlungen beziehen sich auf zwei Arten von auf diesen Foren vertretenen Meinungsäußerungen: i) Meinungsäußerungen, die eine journalistische Herangehensweise erfordern: Intervention von Journalisten in Foren (im engeren Sinne), Dialog mit den Internetnutzern, Berichterstattung über Ereignisse, Moderation der Gemeinschaft etc. Hier kommt den Journalisten eine aktive Rolle zu und die Berufsethik ist einzuhalten; ii) Meinungsäußerungen, bei denen der Öffentlichkeit das Wort gegeben wird, die aber gleichzeitig auf den Medien-Websites veröffentlicht werden. Das umfasst im Großen und Ganzen alle Äußerungen von Internetnutzern, insbesondere in den Reaktionen auf Artikel. Dabei handelt es sich zwar nicht um Fakten, die von Journalisten und Redaktionen stammen, aber diese müssen jedoch die Kontrolle über alle Inhalte haben und behalten, die sie veröffentlichen. Auch hier gilt die Einhaltung der Berufsethik, mit dem Unterschied, dass dies durch die Medien und nicht durch die einzelnen Journalisten gewährleistet werden muss.

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