Die „Informationsschreiben Mediation“ bieten einen Jahresüberblick über die verschiedenen Fälle, die beim RBJ durch einvernehmliche Lösung geklärt wurden. Das Generalsekretariat des RBJ fungiert als Vermittler (Ombudsmann) entweder zu Beginn des Beschwerdeverfahrens oder bei konkreten Anfragen für eine Vermittlung ohne Beschwerde. Die Fälle, in denen eine einvernehmliche Lösung gelungen ist, werden in den Jahresberichten anonymisiert vorgestellt, um es dem Medium zu ermöglichen, etwaige Fehler seinerseits zu erkennen. Für die beschwerdeführende Partei bedeutet eine solche Lösung manchmal eine zumindest teilweise Korrektur des erlittenen Schadens und trägt durch die Förderung des Dialogs indirekt zur Medienkompetenz bei.