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Pressemitteilung

RBJ 2017: eine steigende Aktivität im Dienste der Öffentlichkeit und der Freiheit von Journalisten

2. Mai 2018

116 Beschwerden, 107 Informationsanfragen, 58 eröffnete Verfahren, 48 Gutachten und 13 Mediationen. Die Zahlen 2017 des Rates für Berufsethos der Journalisten (RBJ) zeugen erneut von der steigenden Aktivität der Institution, die im nächsten Jahr ihr 10-jähriges Bestehen feiert. Sie spiegeln auch das starke Interesse der Öffentlichkeit an der ethischen Qualität von Informationen wider. Unter Achtung der Unabhängigkeit und Freiheit der Journalisten.

Im Jahr 2017 registrierte der RBJ 116 Beschwerden, fast so viele wie 2016 (129), dem Rekordjahr in der Geschichte der 2009 gegründeten Institution. Die Zahl der eröffneten Verfahren (Instruktionen) erreicht zwar nicht die hohen Zahlen des Vorjahres (58 im Jahr 2017 für 76 im Jahr 2016), liegt aber dennoch dauerhaft über dem Durchschnitt (50) der Jahre 2011 bis 2015. Der Rekord in diesem Jahr wurde durch die als unbegründet bewerteten Beschwerden erreicht, deren Anteil von 36 % im Jahr 2016 auf 46 % in 2017 gestiegen ist. Zumeist fehlt der Bezug zur Berufsethik: Diese Beschwerden zeugen deutlich von mangelnden Kenntnissen über die Arbeit der Medien bzw. der Journalisten. Das Generalsekretariat des Rates für Berufsethos der Journalisten nutzt die sich aus diesen Beschwerden ergebende Möglichkeit und erklärt den Beschwerdeführern, dass der Kodex journalistischer Berufsethik nicht nur „Pflichten“ sondern auch „Rechte“ enthält.

Die Gutachten des Rates folgten dem Aufwärtstrend der Anzahl an Beschwerden und Verfahren: von 31 im Jahr 2015 auf 39 im Jahr 2016. Im Jahr 2017 waren es 48: 28 betrafen Verfahren, die 2016 eröffnet wurden, 20 Verfahren, die 2017 eröffnet wurden. 40 % der Gutachten zu den Beschwerden wurden als begründet bewertet, was etwas weniger als im Vorjahr (50 %) ist. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Identifizierung von Personen (Bildrechte), dem Recht auf Gegendarstellung bei schweren Anschuldigungen, Bildern mit Gewaltinhalten oder Verwechslung von Werbung und Information. Fragen zur Stigmatisierung und negativen Verallgemeinerungen sind immer noch vertreten, werden allerdings deutlich seltener als im Jahr 2016 gestellt. Es stimmt, dass die Gutachten und Empfehlungen des RBJ zu diesem Thema es ermöglicht haben, die geltenden Grundsätze in Erinnerung zu rufen.

2017 nahmen die Informationsanfragen deutlich zu: von 73 im Jahr 2016 auf 107 im Jahr 2017. Diese Anfragen, die sowohl von Einzelpersonen als auch von Journalisten kommen, bieten dem Rat genauso wie die Mediationen, die im Laufe des Jahres leicht zugenommen haben, die Möglichkeit für Sensibilisierungsarbeit. Dank dieser Arbeit wird der Rat mittlerweile auf internationaler Ebene wahrgenommen und angerufen.

Der Rat, dessen Mitglieder ihre vierjährige Amtszeit 2017 unter dem Vorsitz von Marc de Haan beendeten, wurde daher ersucht, sein Fachwissen über die Berichterstattung über Terroranschläge, die Bekämpfung von Fake News oder die schwierigen Beziehungen zwischen Politikern und den Nachrichtenmedien zu teilen. Derart wurde am Vorabend des Internationalen Tages der Pressefreiheit erneut hervorgehoben, was manchmal selbstverständlich scheint: Obwohl der Rat für Berufsethos der Journalisten die Einhaltung der Regeln gewährleistet, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in Informationen stärken, ermöglicht sein ordnungsgemäßes Funktionieren auch die Wahrung der Freiheit und Unabhängigkeit der Presse, die Teil der Demokratie ist.

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