Organisation und Arbeitsweise
Die Rolle der AADJ*
(*Association pour l’Autorégulation de la Déontologie Journalistique, deutsch: Verband für die Selbstregulierung journalistischer Ethik)
Die AADJ ist die rechtliche Struktur, die den RBJ trägt und dessen Tätigkeit gewährleistet. Sie wurde als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) gegründet und besteht aus einer Generalversammlung, einem Verwaltungsrat, einem Vorstand und einem Generalsekretariat. Die Gründungsmitglieder der AADJ sind Medien oder Medienverbände, unter ihnen Berufsverbände von Journalisten (AJP) und Verlegern. Die Entscheidungsbefugnis wird zu gleichen Teilen zwischen Vertretern der Medien und der Journalisten geteilt. Die AADJ ist insbesondere für Behörden Ansprechpartner in institutionellen Fragen.
Der RBJ hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist der operative Arm der AADJ und insbesondere Ansprechpartner für die Öffentlichkeit in Fragen der journalistischen Berufsethik. Er erfüllt die Aufgaben, die ihm durch das ihn anerkennende Dekret übertragen wurden. Die Zusammensetzung der beiden Organe ist unterschiedlich; nur ein Teil der Mitglieder des RBJ sind auch Mitglieder der AADJ.
Arbeitsweise
Der Rat für Berufsethos der Journalisten besteht aus 20 ordentlichen und 20 stellvertretenden Mitgliedern, welche die Medienberufe (Verlage, Chefredakteure, Journalisten) und die Gesellschaft außerhalb des Mediensektors (Verbände, Universitäten, Anwälte etc.) vertreten. Er trifft sich etwa einmal im Monat. Er ist kein Gericht, sondern eine moralische Instanz.
Der Rat für Berufsethos der Journalisten hat folgende Aufgaben:
- Information über die journalistische Berufsethik,
- Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beschwerdeführern und den Medien oder Journalisten (Ombudsmann),
- Selbstregulierung des journalistischen Berufsstandes (Stellungnahmen, Entscheidungen, Richtlinien und Empfehlungen).
Der RBJ nimmt Beschwerden entgegen, prüft sie und trifft nach einem bestimmten Verfahren eine Entscheidung darüber. Der Rat kann auch von sich aus die Initiative ergreifen, eine Problemstellung, einen Fall oder ein journalistisches Vorgehen zu untersuchen, wenn diese seines Erachtens eine berufsethische Frage aufwerfen. In einigen dieser Fälle kann er eine Stellungnahme abgeben, die von allgemeiner Bedeutung ist. Auf diese Weise trägt der Rat sowohl bei der Gestaltung als auch in der Umsetzung zur Stärkung der Berufsethik bei.
Schließlich kann der RBJ von anderen Stellen angerufen werden wie dem Medienrat, den Gerichten, dem belgischen Staatsrat oder jeder anderen mit einem öffentlichen Auftrag betrauten Behörde. Seine Arbeit wird von seinem Generalsekretariat vorbereitet. Dessen Aufgabe ist es auch, vorrangig nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen zwischen denjenigen, die sich als Opfer eines Verstoßes gegen berufsethische Prinzipien fühlen, und dem betreffenden Medium und/oder Journalisten.
Finanzierung des AADJ
Die Vereinigung AADJ wird zur Hälfte von den Medienverlagen und zur Hälfte von den Journalisten finanziert, und zwar über deren Berufsverband AJP. Dabei zahlen Erstere einen Beitrag entsprechend der Größe ihrer Redaktion, und Zweitere steuern einen Beitrag zu auf der Grundlage der Unterstützung, welche ihr Berufsverband von der Fédération Wallonie-Bruxelles (Französische Gemeinschaft Belgiens) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Finanzierung der Tätigkeit des Rates für Berufsethos erhält. Das Dekret vom 30. April 2009 sieht eine Finanzierung durch die Fédération Wallonie-Bruxelles in Höhe von 80.000 € (indexierbar) vor und das Dekret vom 25. März 2013 eine Finanzierung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft in Höhe von 5.000 €. 2020 wurden die Beiträge beider Seiten (Verlage und öffentliche Stellen) erhöht – paritätisch –, um dem Rat die Mittel bereitzustellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Einschließlich Indexierung verfügt die Vereinigung AADJ heute über ein jährliches Budget von 340.000 €.