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Bilanz 2023: Der CDJ/RBJ setzt sein Markenzeichen!

Couverture du rapport annuel du CDJ pour l'année 2023

Das Jahr 2023 war für den CDJ/RBJ vor allem geprägt durch die Anwendung der neuen Verfahrensordnung der Institution, die sich schon jetzt bewährt hat, denn dadurch konnte die Anzahl unzulässiger Beschwerden zugunsten von mehr Informationsanfragen reduziert und die Herbeiführung einvernehmlicher Lösungen erleichtert werden. Der Rat hat auch weiterhin daran gearbeitet, seine Sichtbarkeit zu verbessern, einschließlich auf europäischer Ebene, indem er verschiedentlich darauf verwiesen hat, welch entscheidende Rolle die journalistische Selbstregulierung für den Schutz der Pressefreiheit und des Informationsrechts spielt.

Wenngleich die Zahl der Anfragen, die 2023 beim CDJ/RBJ verzeichnet wurden (268), dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht, hat sich jedoch das Verhältnis zwischen Beschwerden – 133 (gegenüber 150 im Jahr 2022) – und Informationsanfragen – 135 (gegenüber 107) – umgekehrt. Die für die Bearbeitung unzulässiger Beschwerden „eingesparte“ Zeit, ermöglicht durch die neue Verfahrensordnung, wurde daher genutzt für Schulungen und Aufklärungsarbeit zur Funktionsweise des CDJ/RBJ, zur Berufsethik im Internet, zur Identifizierung, zu den Herausforderungen des Journalismus…

Wie auch 2022 war jede vierte Beschwerde formal unzulässig. Von den 99 formal zulässigen Beschwerden wurde für 57 eine Akte zur Vermittlung oder Untersuchung angelegt (2022 für 58). 70 % dieser Beschwerden kommen von Personen, die in der betroffenen Produktion direkt genannt oder beschuldigt werden, sodass die steigende Tendenz der während der Gesundheitskrise eingereichten „Bürgerbeschwerden“ umgekehrt wurde. Wenngleich sie weniger häufig waren (19 % – gegenüber 57 % im Jahr 2021), geht es bei diesen „Bürgerbeschwerden“ weiterhin um die Frage der wahrheitsgemäßen Berichterstattung (Covid-19, Krieg zwischen Israel und der Hamas…). Darüber hinaus ist der CDJ/RBJ 2023 in 6 Fällen aus eigener Initiative tätig geworden, jedes Mal in Bezug auf ein Problem fehlender Trennung von Werbung und Information.

Die Gesamtzahl der infolge einer einvernehmlichen Lösung geschlossenen Akten (23), die höher ist als in den vorangegangenen Jahren (17 im Jahr 2022), folgt gleichermaßen aus der Aktualisierung des Verfahrens – das nunmehr eine Weiterleitung der zulässigen Beschwerden an diejenigen Medien vorsieht, welche über eine interne Vermittlungsstelle verfügen, für eine primäre Bearbeitung – und daraus, dass beim Anlegen einer Akte deutlicher auf die Möglichkeit der Vermittlung verwiesen wird. Dies entspricht im Übrigen den Erwartungen der 214 Journalisten, die 2022 im Rahmen einer Erhebung über die Zufriedenheit befragt wurden.

Insgesamt hat der CDJ/RBJ 32 Entscheidungen getroffen, von denen sich 75 % auf Beschwerden bezogen, die in den letzten beiden Jahren eingereicht worden waren. Die geringere Anzahl an Entscheidungen (2022 waren es 54) erklärt sich einerseits durch mehrere Diskussionen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Verfahrensordnung und andererseits durch die Komplexität einiger (alter) Angelegenheiten. Bei den 8 Entscheidungen, welche das Jahr 2023 betrafen, waren die Beschwerden zu 50 % begründet. Zu Jahresende betrug der Rückstand 25 Akten, darunter 21, die im Dezember angelegt wurden.

Der CDJ/RBJ in erster Linie

Das Jahr 2023 war außerdem gekennzeichnet durch das zentrale Thema der Regulierung. Neben den nunmehr häufig wiederkehrenden Diskussionen darüber, wie der Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA, belgischer Fernseh- und Rundfunkrat) beschlossen hat, die Bestimmungen des Dekrets vom 30. April 2009 zur Verteilung der Kompetenzen zwischen ihm und dem CDJ/RBJ neu zu interpretieren, wodurch die doppelte Kontrolle für die audiovisuellen Medien geschaffen wird, die der Gesetzgeber verhindern wollte, sei auch zu erwähnen, dass der CDJ/RBJ im Laufe des Jahres zwei Vorfälle mit der Regulierungsbehörde auf der Plattform des Europarates für die Sicherheit von Journalisten gemeldet hat: einmal weil der CSA eine Beschwerde bezüglich einer mangelhaften journalistischen Moderation bei einer Debatte auf BX1 geprüft hatte, die er gemäß dem Dekret an den CDJ/RBJ hätte weiterleiten müssen; und ein anderes Mal, nachdem festgestellt wurde, dass nahezu jede zweite Beschwerde hinsichtlich Berichterstattung, die 2022 beim CSA eingereicht worden war, nicht wie durch das Dekret vorgesehen an den CDJ/RBJ überwiesen wurde.

Zugleich veröffentlichte der CDJ/RBJ im Rahmen des europäischen Projekts „Media Councils in the Digital Age“ einen Forschungsbericht, in dem das Verhältnis zwischen journalistischer Selbstregulierung und Regulierung der Informationsmedien innerhalb der EU untersucht wurde. Die Studie zeigt, dass das Modell im französischsprachigen und deutschsprachigen Belgien, welches einzigartig in seiner Art ist, sich ideal eignet, um den Zielen einer multimedialen Regulierung gerecht zu werden und zugleich die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Informationsmedien zu schützen: in einem solchen System bearbeitet der Presserat primär die Beschwerden bezüglich der Berichterstattung, und wenn dessen Vorgehen sich als wirkungslos herausstellt, gibt er die Sache weiter an die Regulierungsbehörde, die noch das Gewicht ihrer verwaltungsrechtlichen Sanktionen hinzufügen kann. Angesichts des fast überall fehlenden Austausches zwischen den beiden Akteuren anderswo in Europa befürwortet der Bericht zudem einen Dialog und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Regulierungsbehörden und Presseräten, sodass es möglich wird, den Anliegen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, ohne die journalistische Arbeit oder das Recht auf Information einzuschränken.

Der Marken-Effekt

Im Laufe des Jahres gab es weitere Projekte, beispielsweise das Tool zur Rechtsprechung, um sich leichter in den rund 500 Entscheidungen des CDJ/RBJ zurechtzufinden, die Einrichtung eines Pressespiegels, der in Zusammenarbeit mit dem französischen Deontologie-Rat CDJM (Conseil de déontologie journalistique et de médiation) entwickelt wurde, oder eine Reihe von Konferenzen und Schulungen in Zusammenarbeit mit seinen europäischen Entsprechungen, der UNESCO und der Europäischen Journalisten-Föderation. Neben der Verabschiedung der neuen Empfehlung zur Berichterstattung über Wahlkämpfe und der Veröffentlichung einer Mitteilung über die „Klausel der sozialen und demokratischen Verantwortung“ im Hinblick auf die Wahlen 2024 gehört zur umfangreichen Bilanz dieses Jahres auch noch das Inkrafttreten der neuen Satzung des Verbands AADJ (Association pour l’autorégulation de la déontologie journalistique – Verband für die Selbstregulierung journalistischer Ethik), der Dachorganisation des CDJ/RBJ, die das Erscheinen des „Markenzeichens“ CDJ (Conseil de déontologie journalistique) auf den Websites der ihr angeschlossenen Medien gefördert hat. Die Herausstellung des Logos des Rates, die erste Etappe einer Bekanntheitskampagne, welche 2024 fortgeführt wird, signalisiert das berufsethische Engagement und die diesbezügliche Verantwortung dieser Medien und weist so deren Zielgruppen darauf hin, dass die von ihnen produzierte und verbreitete Berichterstattung vertrauenswürdig ist… Und dass sie bereit sind, bei Fragen vor dem Rat dafür einzustehen. So schließt sich der Kreis!

AADJ & CDJ
Résidence Palace, bloc C
Rue de la Loi 155 bte 103
1040 Bruxelles

tél: 02/280.25.14

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