Der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin des RBJ fungiert als Vermittler/in (Ombudsmann) entweder zu Beginn des Beschwerdeverfahrens oder bei konkreten Anfragen zur Suche einer einvernehmlichen Lösung ohne Beschwerde.
Die Fälle, in denen eine einvernehmliche Lösung gelungen ist, werden in den Jahresberichten anonymisiert vorgestellt, um es dem Medium zu ermöglichen, etwaige Fehler seinerseits zu erkennen. Für den Beschwerdeführer bedeutet eine solche Lösung manchmal eine zumindest teilweise Korrektur des erlittenen Schadens und trägt durch die Förderung des Dialogs indirekt zur Medienkompetenz bei.