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Informationsanfrage

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der RBJ auch verschiedene Informationsmittel eingerichtet: Website, X-Konto (Ex-Twitter), Newsletter, Pressemitteilungen. Der RBJ trifft sich darüber hinaus mit den Redaktionen, beteiligt sich an der Aus- oder Weiterbildung von Journalisten, nimmt an Debatten und Konferenzen zu berufsethischen Fragen teil.

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Zulässigkeit

Jegliche schriftliche Informationsanfrage muss eine präzise Formulierung der Fragestellung enthalten und in französischer oder deutscher Sprache eingereicht werden, per E-Mail (cdj@lecdj.be) oder an folgende Adresse:

Conseil de déontologie journalistique et A. A. D. J.
Résidence Palace, bloc C
Rue de la Loi 155 bte 103
1040 Bruxelles

ANTWORT

Das Generalsekretariat bestätigt den Erhalt der Anfrage innerhalb von acht Tagen. Wenn die Anfrage nicht den oben genannten Bedingungen entspricht, bittet das Generalsekretariat den Verfasser in der Empfangsbestätigung um eine entsprechende Fassung. Ohne Antwort innerhalb von 15 Tagen wird davon ausgegangen, dass der Verfasser seine Anfrage nicht weiterverfolgt.

Das Generalsekretariat antwortet innerhalb von drei Wochen ab dem Erhalt eines kompletten Antrags auf eine Informationsanfrage. Eine umgehende Antwort auf eine einfache Frage ist gleichbedeutend mit einer Empfangsbestätigung.

BEARBEITUNG DER ANTRÄGE

Bei jeder Sitzung erstattet das Generalsekretariat dem RBJ Bericht über die erhaltenen Informationsanfragen.

NEUQUALIFIZIERUNG

Das Generalsekretariat kann eine Informationsanfrage als Beschwerde neu qualifizieren, wenn es der Ansicht ist, dass sich das Ersuchen gegen ein bestimmtes Medium oder gegen bestimmte Personen innerhalb eines Mediums richtet. In diesem Fall wird von dem Verfahren Gebrauch gemacht, mit dem die Zulässigkeit von Beschwerden geprüft wird.

AADJ & CDJ
Résidence Palace, bloc C
Rue de la Loi 155 bte 103
1040 Bruxelles

tél: 02/280.25.14

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